Abgeordnetenhaus

Die parlamentarische Arbeit von Abgeordneten in allen demokratischen Parlamenten setzt sich in der Regel aus drei Kernelementen zusammen: der Rede vor dem Plenum, in der die eigene Meinung und zumeist auch die der Fraktion zu einem bestimmten politischen Sachverhalt vertreten und erläutert wird. Sie richtet sich nicht nur an die Abgeordneten aller Fraktionen, sondern ist auch Teil der Kommunikation mit den Wähler:innen: an den Worten, die die Gewählten hier formulieren, müssen sie sich von den Menschen messen lassen.

Als Sprecher für Arbeit und Ausbildung sind die Themen meiner Redebeiträge bereits vorgegeben. Die Rückführung ausgegründeter Landesunternehmen und die dortige Mitbestimmung, der armutsfeste Vergabemindestlohn und die völlige Neustrukturierung der Schulreinigung berühren meine politische DNA unmittelbar. Mit welchem Engagement und gegen welche Widerstände ich mich in diesen Fragen für die Bevölkerung einsetze und an Ergebnissen erziele, ist das, womit ich Ihnen, den Wähler:innen gegenübertrete und mich Ihrem Urteil stelle. Meine Plenumsreden sind meine Beiträge zur Diskussion, an denen Sie mich messen können.

Meine Redebeiträge

Mündliche Anfragen sind das Basisinstrument der parlamentarischen Kontrolle der Landesregierung durch die Abgeordneten. Sie betreffen folglich die tägliche politische Ausgestaltung durch die Exekutive und werden im Plenum und in den Ausschüssen durch Mitglieder der Landesregierung beantwortet.

Meine mündlichen Anfragen

Schriftliche Anfragen gehen noch darüber hinaus. Sie betreffen oft das Verwaltungshandeln und sind daher in Frage und Antwort erheblich detaillierter als das vorgenannte Mittel.

„Anfragen des Abgeordnetenhauses an den Senat sind ein wichtiges Mittel zur Ausübung der parlamentarischen Kontrolle (Kontrollrecht). Jede und jeder Abgeordnete kann über bestimmte Vorgänge in einer Anfrage, die bei der Präsidentin schriftlich einzureichen ist, vom Senat Auskunft verlangen (Schriftliche Anfrage). Der Senat beantwortet die Anfrage schriftlich. Die Antwort soll innerhalb von drei Wochen erfolgen.“
(https://www.parlament-berlin.de/dokumente/parlamentarische-anfragen)

Meine schriftlichen Anfragen