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Kein Grund zur Zufriedenheit

Die Zahl uneingeschränkt barrierefrei zugänglicher Praxisräume ist immer noch zu gering

Ergänzend zu unser Veranstaltung vom 7.Juli 2023 (→„Ein steiniger Weg“), in welcher wir die unverändert viel zu geringe Versorgung mit barrierefreien Arztpraxen auch in Berlin diskutierten, befragte ich gemeinsam mit Bettina König die Senatsverwaltung für Gesundheit nach den genauen Zahlen der für ALLE medizinische Hilfe Suchenden zugänglichen Behandlungsräumlichkeiten.

Antwort der Senatsverwaltung

Der Teufel steckt wie so oft im Detail. Eine Praxis, die für gehbehinderte Menschen zugänglich ist, kann für Patient:innen mit eingeschränktem Sehvermögen ein unerreichbares Ziel bleiben. Eine medizinische Einrichtung, die einen für Menschen mit Behinderungen reservierten Parkplatz nebst Fahrstuhl bereithält, kann die Untersuchung aufgrund des Fehlens einer entsprechend verstellbaren Liege unmöglich machen.

Jede/r 11. Berliner:in gilt als schwerbehindert

Wenn man darüber hinaus die Erfahrungen von gesetzlich Versicherten hinsichtlich der Wartezeit auf einen Fachärzt:innentermin noch um die Reduzierung dieses Angebots für Menschen mit Beeinträchtigungen ergänzt, wird das Bekenntnis zur UN-Behindertenrechtskonvention und der fröhliche Hinweis auf die online verfügbare, für jede Praxis nachlesbare Bestätigung dieses Missstands zu einer anhaltenden Zumutung für rund 340.000 mit einer Schwerbehinderung lebende Menschen in Berlin. Da sich auch diese Zahl unter den Bedingungen des demografischen Wandels rasend schnell erhöhen wird, haben weder die Landesregierung noch die Standesorganisationen der Ärzteschaft Zeit zu verlieren.

Ich werde mich damit nicht zufrieden geben und weiterhin auf eine Veränderung des bestehenden Zustandes drängen, damit Menschen mit Beeinträchtigungen unter denselben Bedingungen in dieser Stadt leben können.

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