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„Alternative Mitbestimmung“?

Lieber nicht!

Gemeinsame Pressemitteilung zur fehlenden betrieblichen Mitarbeitervertretung (gemäß BetrVG) bei der Grün Berlin GmbH von Linda Vierecke und Sven Meyer

Sven Meyer, Mitglied des Abgeordnetenhauses von Berlin, erklärt:

Inzwischen gibt es zwei Antworten zur betrieblichen Mitbestimmung der Grün Berlin GmbH, vom 22.12.2023 und vom 06.03.2024.

Betriebliche Mitbestimmung ist die gelebte Demokratie des Arbeitslebens und Voraussetzung für eine funktionierende soziale Marktwirtschaft. „In Betrieben mit in der Regel mindestens fünf ständigen wahlberechtigten Arbeitnehmern, von denen drei wählbar sind, werden Betriebsräte gewählt.“ – so ist es im Betriebsverfassungsgesetz festgelegt. Die Verhinderung von Betriebsräten, die Erschwerung ihrer Arbeit oder die Einrichtung von „Alternativen Mitbestimmungsgremien“, um Betriebsräte zu verhindern, ist inakzeptabel, ja stellt nach dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) eine Straftat dar. Gerade die öffentliche Hand hat hier eine wichtige Vorbildfunktion und besondere Verpflichtung.

Grün Berlin GmbH hat nun statt einem Betriebsrat eine „alternative Mitbestimmung“ eingerichtet – mit im Vergleich zu Betriebsräten eingeschränkten Mitbestimmungsregelungen. Vor allem gibt es weder eine rechtliche Absicherung der Mitarbeiter:innen (z. B. besonderen Kündigungsschutz oder Schutz vor Benachteiligung), noch die Möglichkeit die Mitbestimmung einzuklagen.

Besonders irritierend ist zudem die Aufgabe der „alternativen Mitbestimmung“. Während der Betriebsrat die Interessen der Arbeitnehmer:innen vertritt, zudem auch darauf zu achten hat, dass im Betrieb die zugunsten der Arbeitnehmer:innen geltenden Gesetze, Verordnungen und Unfallverhütungsvorschriften, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen vom Arbeitgeber eingehalten werden, ist laut Grün GmbH die „Aufgabe der MAV […], stellvertretend mögliche Interessenkonflikte zwischen Geschäftsleitung und Mitarbeiterinnen zu lösen.[…]. Die MAV nimmt Beschwerden, Anfragen und Anregungen entgegen und wirkt durch Verhandlungen mit der Geschäftsleitung oder Mitarbeiterinnen auf eine Lösung hin.“

Hier werden Aufgaben der Geschäftsleitung auf eine „Mitarbeitervertretung“ übertragen. Eine echte starke Interessensvertretung der Belegschaft sieht anders aus.

Gerade ein landeseigener Betrieb sollte in arbeitsrechtlichen Belangen eine Vorbildfunktion erfüllen, kein bestehendes Recht aushöhlen und seinen Angestellten echtes Mitbestimmungsrecht einräumen.

Linda Vierecke, Mitglied des Abgeordnetenhauses, erklärt:

Wir freuen uns, dass die Grün Berlin ihren Mitarbeitenden Wertschätzung und Dank für den Einsatz entgegenbringt. Aber das ersetzt keineswegs die betriebliche Mitbestimmung.
Ein Betriebsrat ist gerade im Moment eines Konfliktes wichtig und bietet die notwendige rechtliche Absicherung für die Mitarbeitenden. Diese Art von Interessenvertretung leistet eine alternative Mitarbeiter*innenvertretung nicht.
Um die Aufgaben, die wir Grün Berlin übertragen haben – eine klimaschonende und klimaresiliente Stadtentwicklung voranzutreiben – gut zu erfüllen, halten wir es für essentiell, dass es eine starke Mitbestimmung gibt, die die gesetzlichen Auflagen erfüllt.
Der Koalitionsvertrag sagt ganz klar, dass wir innerbetriebliche Mitbestimmung auf gesetzlicher Basis unterstützen und andere Formen zur Ersetzung der gesetzlichen Mitarbeitervertretungen ausschließen. Daran müssen wir auch die Grün Berlin GmbH messen und fordern eine solche Mitbestimmung der Mitarbeitenden ein.

Sven Meyer, MdA
Sprecher für Arbeit und Ausbildung der SPD-Fraktion
Abgeordnetenhaus von Berlin
Niederkirchnerstraße 5, 10117 Berlin
Raum 575
Tel.: 030/23252283 |
sven.meyer@spd.parlament-berlin.de |
www.sven-meyer.berlin

Bürgerbüro Sven Meyer
Grußdorfstraße 16, 13507 Berlin
Tel.: 030/91 47 89 67
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Linda Vierecke, MdA
Sprecherin für Umwelt und Klimaschutz der SPD-Fraktion
Abgeordnetenhaus von Berlin
Niederkirchnerstraße 5, 10117 Berlin
Linda.Vierecke@spd.parlament-berlin.de
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Kiezbüro
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