SPD kritisiert fehlenden Betriebsrat bei landeseigener Grün Berlin GmbH

Die Berliner SPD kritisiert, dass das zum Land Berlin gehörende Unternehmen Grün Berlin GmbH keinen regulären Betriebsrat hat. Statt dessen existiert lediglich eine sogenannte Mitarbeitervertretung.

Diese verfügt über ähnliche aber lange nicht alle Rechte eines regulären Betriebsrats. Das geht aus Antworten der Staatssekretärin für Klimaschutz und Umwelt, Britta Behrendt, auf Anfragen der SPD hervor. Weniger Rechte hat die Mitarbeitervertretung danach unter anderem, wenn Personal eingestellt oder versetzt werden soll oder auch bei Kündigungen.

SPD: Landeseigene Betriebe haben Vorbildfuktion

Die Mitarbeitervertretung von Grün Berlin wird an Einstellungen und Ähnlichem nicht beteiligt und hat auch nicht die Möglichkeit, einer Kündigung zu widersprechen. Ein ordentlicher Betriebsrat kann das schon.

Die Berliner SPD-Abgeordneten Sven Meyer und Linda Vierecke kritisieren es als inakzeptabel, dass Grün Berlin als landeseigenes Unternehmen keinen Betriebsrat hat. Gerade die öffentliche Hand habe hier eine wichtige Vorbildfunktion. Staatssekretärin Behrendt sieht dagegen keinen Handlungsbedarf. Sie begründet das in einer Antwort auf die SPD-Anfrage damit, dass die Belegschaft weiter jederzeit das Recht habe, einen Betriebsrat zu wählen.

Sendung: rbb 88.8, 16.03.2024, 13:00 Uhr

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Berlin: SPD plädiert für Reformen bei Taxi- und Mietwagen

Die Berliner SPD will mit einem Entschließungsantrag den Senat zu Reformen im Taxi- und Mietwagenwesen drängen. Zudem sollen die Kontrollen durch die Behörden forciert werden.

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Anna Thewalt berichtet über die erfolgreiche Aufstockung des Etatpostens zur Berufsorientierung. Die Koalition hatte sich in den ursprünglichen Verhandlungen auf eine Zahl von 2000 zusätzlichen Ausbildungsplätzen als Zielgröße gleichermaßen zur Vermeidung unterbrochener Ausbildungsbiografien wie des dräuenden Fachkräftemangels.

Wichtiger erschien mir allerdings stets die geeignete Passung, einen Ausbildungsplatz für wirklich jede und jeden Suchende/n, der nicht nur fachlich, sondern auch bezüglich der informellen Faktoren die Profile der jungen Menschen wie der Ausbildungsbetriebe in Übereinstimmung bringt. Die unverändert desaströsen Abbrecher:innenquoten lassen sich nicht mit der rein quantitativen Deckung an Ausbildungsplätzen entsprechend der Schulabgänger:innenzahl reduzieren, sondern nur, indem man den Fachkräften von morgen bereits in der Findungsphase ein realistisches Bild ihrer zukünftigen Tätigkeiten vermittelt.

Dass es uns gelungen ist, für diese Prozesse noch einmal zusätzliche Mittel aufzubringen und auch weiterhin großartige Projekte wie die Mobile Bauwerkstatt in ihrer Arbeit zu unterstützen, ist eine gute Nachricht für das System der dualen Ausbildung in Berlin. Die Kritik der Opposition wie des Berliner DGB lässt an der Stelle außer Acht, dass wir für die Folgejahre noch nicht über die entsprechenden Zahlen verfügen. Sobald diese vorliegen, werden wir auch in die Diskussion über die entsprechenden Mittel eintreten.



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Christian Lelek widmet sich einmal mehr der Wiedereingliederung der T&M GmbH, eines Tochterunternehmens der Stiftung Deutsches Technikmuseum in den Mutterkonzern. Seit Juni 2021 gibt es dazu einen Beschluss des Abgeordnetenhauses, der vom Stiftungsrat genauso lange ignoriert wird.

Personelle Mehrkosten bei Fusion – erstaunliche Dyssenergie

Hielt die Geschäftsführung bisher etwa allgemeine Begründungen für ausreichend, dass andere Berliner Museen ähnlich verfahren würden, werden neuerdings vermeintliche Mehrkosten im siebenstelligen Bereich ohne stichhaltige Erläuterung als Argument herangezogen. Die Senatskulturverwaltung übernahm diese Gesamtsumme von 1,6 Millionen Euro (davon alleine 1,2 Millionen für erwartete personelle Mehraufwendungen) in einer Antwort auf meine schriftliche Anfrage.

Ich werde gemeinsam mit Salim Bellachia und den anderen Mitgliedern des Betriebsrates der T&M GmbH nicht nachlassen in meinen Bemühungen, bis beim Technikmuseum alle Mitarbeiter:innen endlich wieder in einem Unternehmen zu den gleichen Bedingungen beschäftigt sind.

Link zum Artikel des nd

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Vergangenheit, die nicht vergeht: Ein seit Jahrzehnten verbotener Baustoff erhält nochmal die Möglichkeit, Bauleute und Mieter mit seiner tumorerzeugenden Faser zu verseuchen. Die im Rahmen der energetischen Sanierungen projektierten Gebäudearbeiten an den Fassaden und Lüftungsschächten aus den 50er bis 80er Jahren müssen unter strengster Einhaltung der entsprechenden Richtlinien erfolgen.

Eigentlich eine Selbstverständlichkeit, werde ich insbesondere die Vorgehensweise bei den landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften verfolgen.




→ nd vom 13.11.2023

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Sankt Nimmerlein? Echt jetzt?
Vielleicht sollte der verehrte Kollege Valgolio sich einfach mal mit der Geschichte des Mindestlohns in Deutschland und Berlin im letzten Jahrzehnt beschäftigen. Es waren Sozialdemokrat:innen, deren unermüdlicher Einsatz ihn überhaupt erst ermöglicht hat und es waren Sozialdemokrat:innen, die immer weiter gegen erhebliche Widerstände für jede neue Anpassung gekämpft haben. Ohne die SPD würden Friseurinnen und Gebäudereiniger in Ostdeutschland noch immer für 3,50 Euro die Stunde schuften.
Dass es – auch öffentliche – Arbeitgeber gibt, die jede Lücke im jeweiligen Gesetz nutzen und etwa die Zulagen für erschwerte Arbeitsbedingungen in den Gesamtlohn mit einrechnen, werden wir genauso wenig hinnehmen und dafür sorgen, dass kein/e Arbeitnehmer:in weniger als den Mindestlohn verdient.

→ nd vom 4.10.2023

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Kinder und Jugendliche haben einen Anspruch auf saubere Schulen; die teilweise unhaltbaren Zustände an den Berliner Schulen müssen endlich angegangen werden.

Deshalb setze ich mich auch in der neuen Koalition für die Rekommunalisierung der Berliner Schulreinigung ein. Jede Schule muss ihre eigenen Reinigungskräfte – und ihre eigenen Hausmeister – beschäftigen, angestellt in einem Eigenbetrieb des Landes Berlin.

Gute Arbeit trifft auf gute Bildung.



nd vom 9.7.2023

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Über Jahrzehnte wurden die Leistungen v.a. in den Bereichen Soziales, Senioren und der Jugendhilfe verstärkt an freie Träger abgegeben mit der Maßgabe, diese könnten die Leistungen günstiger erfüllen. Der Verantwortung, dass dieses Kostenargument zwangsläufig zu Lasten der Mitarbeitenden geht, darf sich der Senat nicht mehr entziehen: dieselbe Leistung bei öffentlichen und freien Trägern muss auch gleich bezahlt werden.












Tagesspiegel vom 6.Juni 2023


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